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Empfehlungsprogramm

MEDHELDEN empfehlen und Gutscheine sichern

Du bist von MEDHELDEN begeistert und erzählst bereits anderen davon? Wenn du MEDHELDEN an Freunde, Bekannte oder ehemalige Arbeitskollegen weiterempfiehlst, erhältst du tolle Prämien. 

Deine Prämien

Empfehlung einer Arbeitskraft

Erzähle doch einfach deinen Berufskollegen von MEDHELDEN. Wenn deine Empfehlung dann über MEDHELDEN einen neuen Job gefunden hat, erhältst du einen Wertgutschein von 150€.

Empfehlung einer Einrichtung

Du bist zufrieden mit deinem  Arbeitgeber? Toll! Dann erzähle doch deinem Arbeitgeber von uns. Kommt es zu einer Kooperation zwischen deinem Arbeitgeber und uns, erhältst du eine Prämie von 100€.

Drei einfache Schritte zum Gutschein

Gut finden. Weitersagen. Gutschein erhalten.

Kontakt aufnehmen

Klicke auf den Button, den du unten auf unserer Website findest. Dort wirst zu einem Formular geleitet, wo erfragt wird, welche Person oder Einrichtung du empfehlen möchtest. Bitte hole dir vorab das Einverständnis der Einrichtung oder der Person.

Verhandlungen 

Nachdem du das Formular abgeschickt hast, prüfen wir die Angaben und nehmen dann Kontakt  mit dem Arbeitskollegen oder der Einrichtung auf, die du uns empfohlen hast.  Wir halten dich per E-Mail selbstverständlich auf dem Laufenden.

Auszahlung

Sollte deine Empfehlung erfolgreich gewesen sein, erhältst Du deine Auszahlung.          Eine Empfehlung ist nur dann erfolgreich, wenn die empfohlene Arbeitskraft einen neuen Job über MEDHELDEN gefunden hat oder die Einrichtung mit uns kooperiert.

Häufig gestellte Fragen

Wie erhalte ich meinen Gutschein?

Du kannst mit der Person, die du uns empfohlen hast, Kontakt aufnehmen und wirst zusätzlich von uns auf dem Laufenden gehalten.

Was ist, wenn meine Empfehlung bereits bei MEDHELDEN registriert ist?

Auch dann erhältst du deine Prämie, allerdings muss die Registrierung älter als 6 Monate sein.

Welche Voraussetzungen muss ich als Empfehlungsgeber erfüllen?

✓ Du bist über 18 Jahre alt.

✓ Du hast die schriftliche Erlaubnis, die Daten der Person / Einrichtung weiterzugeben.

✓ Die Person / Einrichtung wurde bisher noch nicht empfohlen oder ist bei uns im Bewerbungsprozess.

✓ Die Empfehlung ist rechtmäßig und ist nicht auf unseriöse Maßnahmen (Täuschung, unzulässige Akquise) zurückzuführen.